Berlin (Reuters) – Der gemeinsame EU-Arbeitsmarkt wird flexibler: Die EU-Arbeitsminister einigten sich nach Angaben der Bundesregierung am Donnerstag in Luxemburg darauf, dass Arbeitnehmer künftig Ansprüche aus Betriebsrenten mit in ein anderes EU-Land nehmen können.
Die Einigung sieht vor, dass die dauerhaften Ansprüche bei vorhandenen Betriebsrenten entstehen, wenn die Beschäftigten mindestens Quelle: Reuters… [weiterlesen]