Erfolg für Stefan Schmidheiny: In Turin hat ein Gericht zwar grünes Licht für einen zweiten Eternit-Prozess im Zusammenhang mit asbestverursachten Todesfällen gegeben. Schmidheiny muss sich aber nur wegen fahrlässiger und nicht wegen vorsätzlicher Tötung verantworten.Als Konsequenz dieses heutigen Entscheids von Richterin Federica Bompieri im Rahmen der Vorverhandlung beginnt ab 14. Juni 2017 ein Hauptverfahren. Quelle: 20min.ch… [weiterlesen]
20 Minuten – Weiterer Prozess gegen Schmidheiny möglich
29. November 2016 von