einführt

25. Mai 2024

Lieferung kopierter Bauhaus-Möbel nicht legal – Wirtschaft und Recht – derStandard.at › Wirtschaft

Man kann sich strafbar machen, auch wenn man seine Produkte aus Land einführt, wo Verkauf nicht verboten istLuxemburg – Wer Kopien urheberrechtlich geschützter Waren liefert,
muss sich vorsehen: Er kann sich strafbar machen, auch wenn er seine Produkte
aus einem Land einführt, wo der Verkauf nicht verboten ist. Das hat der
Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssache
C-5/11). Quelle: Der Standard.at… [weiterlesen]