Bern. – Das sehr schwere Verschulden des Mannes rechtfertige die Wegweisung, heisst es in dem Urteil. Der heute 33-jährige Mann war 2007 und 2011 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Nach dem zweiten Urteil ordnete der Kanton Bern die Wegweisung nach Haftentlassung an.
Das Verwaltungsgericht hält diesen Entscheid für rechtens und gibt dem inzwischen auf freien Fuss gesetzten Mann Zeit Quelle: SuedostSchweiz… [weiterlesen]
Berner Gericht weist Italiener der 3. Generation aus | Mein Regionalportal
15. Dezember 2014 von