Privatpersonen

15. Dezember 2025

Urteil zu Kriegsverbrechen: Rechtsfrieden geht vor Menschenrecht

Rechtsfrieden geht vor Menschenrecht
Von Hans-Jürgen Schlamp

Bundesarchiv
Deutsche Soldaten in Italien 1944: Vergeltung für Partisanenattentat

Staaten müssen für ihre Kriegsverbrechen nicht haften, wenn Privatpersonen im Ausland klagen. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag Quelle: Spiegel Online… [weiterlesen]

Deutschland muss nicht für Nazi-Verbrechen zahlen – Deutschland – derStandard.at › International

Haager Gerichtshof sieht Staatenimmunität verletztDen Haag – Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den
Haag hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen
zugunsten Deutschlands geurteilt. Italienische Gerichte hätten die
deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt und seien damit ihren
Verpflichtungen nicht nachgekommen, hieß es in der Urteilsbegründung,
die Richter Hisashi Quelle: Der Standard.at… [weiterlesen]

Urteil in Den Haag: Deutschland muss nicht für Nazi-Verbrechen zahlen

Deutschland muss nicht für Nazi-Verbrechen zahlen

Die Bundesrepublik kann vor ausländischen Gerichten nicht wegen Nazi-Kriegsverbrechen auf Entschädigung verklagt werden. Das hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschieden. Hinterbliebene von Opfern eines Massakers in Italien hatten auf Zahlungen gehofft.