Die KZ-Überlebende brachte mit ihren Erinnerungsbüchern und Bildern das Schicksal der Roma in der Zeit des Nationalsozialismus an die Öffentlichkeit Wien – Mit ihren Büchern und Bildern trug sie maßgeblich dazu bei, das Schicksal der Roma zu Zeiten des Nationalsozialismus an die Öffentlichkeit zu bringen. Am Montagnachmittag ist die gebürtige Steirerin und Romni Ceija Stojka im Alter von 79 Jahren in einem Wiener Quelle: Der Standard.at… [weiterlesen]
Autorin und Malerin Ceija Stojka gestorben – Literatur – derStandard.at › Kultur
Berlusconi über Mussolini und Sex
Der ehemalige italienische Regierungschef Silvio Berlusconi hat sich positiv über die Leistungen von Ex-Diktator Benito Mussolini geäußert. Natürlich seien seine Rassengesetze eine Verfehlung gewesen, aber sonst habe er viel Gutes getan, sagte der 76-Jährige bei einer Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus in Mailand. Italien trage nicht dieselbe Verantwortung wie Deutschland. Italien Quelle: Euronews Amerika… [weiterlesen]
Vatikan: Geheimarchiv des Vatikans zeigt spektakuläre Dokumente
Der Vatikan öffnet sein Archiv. Nicht ganz, aber mit spektakulären Dokumenten wie der Bannbulle gegen Luther, dem Freispruch der geheimnisumwitterten Tempelritter, der Verurteilung Galileo Galileis. Dokumente über den Vatikan und den Nationalsozialismus werden vorenthalten. Ach, das Vatikanische Geheimarchiv. Verborgen im Gewirr endloser Korridore, tief unter der Erde, enthält es die Wahrheit – die einzig Quelle: Der Tagesspiegel… [weiterlesen]
Entschädigung von Nazi-Opfern: “Das Urteil ist eine Niederlage für die Menschenrechte”
Das Urteil ist eine Niederlage für die Menschenrechte
Deutschland muss Opfern von deutschen Kriegsverbrechen in Italien keine individuellen Entschädigungen zahlen – das hat der Internationale Gerichtshof entschieden. Die Grünen sprechen von einer Niederlage für die Menschenrechte, die Linken von einer skrupellosen Entschädigungsverweigerung.
Internationaler Gerichtshof: Deutschland muss nicht für Nazi-Kriegsverbrechen zahlen | all-in.de – das Allgäu online!
Deutschland kann nicht von ausländischen Gerichten wegen Kriegsverbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus verklagt werden.
Das entschied am Freitag der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Laut den Richtern verstoßen in Italien gefällte Urteile, die Deutschland zur Zahlung von individuellen Entschädigungen verpflichteten, gegen die Staatenimmunität und sind daher nicht mit dem Quelle: all-in.de… [weiterlesen]